Erläuterung zu Naturschutz- und Landschaftsplanungen
Landschaftsplanung ist ein Planungsinstrument, in dessen Mittelpunkt sich der Mensch und seine Bedürfnisse befinden. Durch diese werden Vorschläge für eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft entwickelt. Landschaftsplanung befindet sich stets im Spannungsfeld zwischen ökologischen und ökonomischen Interessenlagen. Die landschaftliche Gestaltung ist rechtlich in Gesetze und Verordnungen manifestiert und häufig Bestandteil von Genehmigungsverfahren. Landschaftsplanung ist vorsorgeorientiert und verfolgt einen ganzheitlichen, flächendeckenden Ansatz zum Schutz, zur Pflege, zur Entwicklung und soweit erforderlich zur Wiederherstellung von Naturraum und Kulturlandschaft. Sie bezieht sich nicht nur auf „Landschaft“ im umgangssprachlichen Sinne (freie Landschaft), sondern auch auf Landschaftsbestandteile wie Dörfer, Siedlungen, Städte, Infrastruktur und Industriegebiete sind Planungsaufgaben.
Landschaftsplanung ist in der Realität weder selbsterklärend, noch von Vernunft gesteuerte Entwicklung ökologischer Notwendigkeiten, sondern Landschaftsplanung ist ebenso wie andere Interessenbereiche ein politisches und ökonomisches Instrument.
Der Ansatz des ganzheitlichen Denkens in der Landschaftsplanung und dem damit verbundenem Ziel, dem Menschen, im Mittelpunkt des irdischen Daseins, ein nachhaltiges Auskommen zu ermöglichen, gebietet es uns als Planer, sich auf die fachlichen Analysen von Konfliktbereichen zu konzentrieren und aus diesen Ergebnissen allgemein verbindliche Lösungsansätze für die Bevölkerung zu formulieren.
Dafür stehen wir ein!